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  • AutorenbildMelanie Kopton-Kubenka

Beglaubigte Übersetzungen: Was Sie beachten müssen

Es gibt die verschiedensten Anlässe, für die man eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Ob Hochzeit, Anerkennung von Abschlüssen oder sonstige Behördengänge: Fremdsprachige Dokumente werden von deutschen Behörden häufig nur zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung anerkannt. Daher ist es meist erforderlich Geburtsurkunden, Zeugnisse, Diplome oder Immobilienkaufverträge amtlich beglaubigt übersetzen zu lassen.


Doch was ist dabei zu beachten? Ich habe für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst.



Was ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen, auch bestätigte Übersetzungen genannt, sind wortgetreue Übersetzungen von amtlichen Dokumenten. Sie sind rechtswirksam durch den Beglaubigungsvermerk und Stempel eines dazu ermächtigten Übersetzers. Dieser bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzung gegenüber Behörden, öffentlichen Stellen und Gerichten, nicht jedoch die Echtheit einer Unterschrift oder einer Urkunde.


Wie sehen beglaubigte Übersetzungen aus?


Ermächtigte Übersetzer sind dazu angehalten das Format, also das Aussehen des Originaldokuments, nachzubilden. Das ist natürlich nicht immer umsetzbar, vor allem weil Urkunden aus verschiedenen Ländern unterschiedlichste Formate haben können. Dennoch sollte das Aussehen so gut es geht nachgebildet werden. Der Grund für diese Anforderung ist die Nachprüfbarkeit der Angaben in Original und Übersetzung. Stempel, Siegel und Unterschriften werden meist als Kommentar des Übersetzers in eckigen Klammern übernommen, da diese nicht nachzubilden sind. Beglaubigte Übersetzungen zeichnen sich aber insbesondere durch den Beglaubigungsvermerk des Übersetzers sowie dessen Stempel aus. Der Übersetzer bestätigt so die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.


Wer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen?


Bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzungen darf ausschließlich erstellen, wer von einem deutschen Gericht dazu ermächtigt bzw. beeidigt wurde. Dafür muss der Übersetzer seine Qualifikation nachweisen. Diese beinhalten Nachweise der Sprachkenntnisse und der übersetzerischen Kompetenz, wie beispielsweise ein Universitätsabschluss (z. B. Diplom oder Master of Arts). Außerdem müssen juristische Fachkenntnisse nachgewiesen werden, die im Rahmen des Studiums oder in gesonderten Prüfungen erworben werden. All diese Nachweise sind erforderlich, da die Ermächtigung bzw. Beeidigung große Verantwortung mit sich bringt.


Werden Originaldokumente benötigt, um die beglaubigte Übersetzung zu erstellen?


Da der Übersetzer ohnehin nicht die Echtheit einer Urkunde bestätigen kann, reichen Kopien der Originaldokumente in der Regel aus. Diese können also problemlos eingescannt und per E-Mail versandt werden. Es ist nicht erforderlich, und auch nicht ratsam, originale Urkunden per Post zu versenden. Die Kopie des Originaldokuments wird anschließend (meist mit Ösen) an der Übersetzung befestigt, um die Nachprüfbarkeit der Angaben sicherzustellen.


Was ist eine Apostille und wird diese übersetzt?


Apostillen sind eine Form der internationalen Beglaubigung. Sie bestätigen die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde. Nur Regierungen und Gerichte können Apostillen erteilen. Ob Sie eine Apostille für Ihre Urkunde benötigen, sollte immer vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden. Sobald die Apostille vorliegt, kann sie zusammen mit dem zugehörigen Dokument beglaubigt übersetzt werden.


Für welche Sprachen biete ich beglaubigte Übersetzungen an?


Bei mir können Sie beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen und Englischen ins Deutsche bestellen. Ich bin von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz ermächtigte Übersetzerin für diese Sprachen. Obwohl ich in Rheinland-Pfalz ermächtigt wurde, gelten meine Übersetzungen für Behörden und Gerichte in ganz Deutschland. Da mein Firmensitz in Mainz ist, können beglaubigte Übersetzungen persönlich bei mir nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Ich versende sie aber auch deutschlandweit und international auf dem Postweg.


Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?


Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung berechnen sich immer individuell nach der Anzahl der Zeilen. Dafür wird nach Normzeilen kalkuliert. Als Grundlage für den Preis einer beglaubigten Übersetzung kann das JVEG dienen. Allerdings richtet sich der Preis auch immer nach dem Fachlichkeitsgrad der Übersetzung und danach, ob es beispielsweise Wiederholungen gibt. Der Preis kann sich also je nach individuellem Fall auch unterhalb oder oberhalb des JVEG-Preises bewegen. Zusätzlich berechne ich eine Beglaubigungspauschale pro Dokument und ggf. Versandkosten. Für ein individuelles Angebot schicken Sie mir Ihre zu übersetzenden Dokumente als Scan per E-Mail.


Wie lange braucht eine beglaubigte Übersetzung?


Es lohnt sich immer die Übersetzung frühzeitig in Auftrag zu geben. Je nach Textlänge kann die Bearbeitungszeit stark variieren. Für ein bis drei Seiten muss mindestens 1 Werktag veranschlagt werden. Zusätzlich muss bei Postversand mit einer Lieferzeit von 1-2 Werktagen gerechnet werden. Pauschal lässt sich die Bearbeitungszeit also leider nicht festlegen. Daher teilen Sie mir bitte bei Anfrage Ihren Wunschtermin für die Lieferung mit.


Wie kann ich eine beglaubigte Übersetzung bestellen?


Der einfachste Weg ist die Anfrage per E-Mail. Hier sollten Sie bereits die zu übersetzenden Dokumente als Scan anhängen, damit ich den Zeilenpreis kalkulieren kann. Ich lasse Ihnen dann spätestens innerhalb eines Werktags ein unverbindliches Angebot zukommen. Auch die Anfrage über mein Kontaktformular ist möglich. Hier biete ich aber leider keinen Datei-Upload an.


Für alle weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich unter +49 6131 1432324 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@mkk-sprachendienste.de


Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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