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AutorenbildMelanie Kopton-Kubenka

Beglaubigte Übersetzungen: Alles, was Sie wissen sollten

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung in Mainz und Umgebung? Ob für Ihre Hochzeit, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder andere Behördengänge – deutsche Behörden verlangen oft eine amtlich beglaubigte Übersetzung fremdsprachiger Dokumente. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Zeugnisse, Diplome oder Immobilienkaufverträge.


Hier erfahren Sie alles Wichtige und erhalten Antworten auf die häufigsten Fragen rund um beglaubigte Übersetzungen.


Beglaubigungsstempel

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung (auch „bestätigte Übersetzung“ genannt) ist eine wortgetreue Übersetzung amtlicher Dokumente, die durch den Beglaubigungsvermerk und Stempel eines/einer ermächtigten Übersetzer*in rechtswirksam wird. Der/die Übersetzer*in bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gegenüber Behörden, öffentlichen Stellen und Gerichten – allerdings nicht die Echtheit der Unterschrift oder der Urkunde selbst.


Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?


Ermächtigte Übersetzer*innen sind verpflichtet, das Layout des Originaldokuments so genau wie möglich nachzubilden. Dies dient der besseren Nachprüfbarkeit. Stempel, Siegel und Unterschriften werden in eckigen Klammern als Kommentar hinzugefügt. Ein unverzichtbares Merkmal jeder beglaubigten Übersetzung ist der Beglaubigungsvermerk und der Stempel des/der Übersetzer*in, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen.


Darf jede/r Übersetzer*in beglaubigte Übersetzungen ausstellen?


Nein, bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von Übersetzer*innen erstellt werden, die von einem deutschen Gericht ermächtigt oder beeidigt wurden. Übersetzer*innen müssen ihre Qualifikation durch Sprachkenntnisse, übersetzerische Kompetenz (z. B. durch einen Universitätsabschluss wie Diplom oder Master of Arts) und juristische Fachkenntnisse nachweisen. Diese Voraussetzungen sind notwendig, da die Ermächtigung mit einer großen Verantwortung verbunden ist.


Werden Originaldokumente benötigt?


Nein, in der Regel reichen Kopien der Originaldokumente (oder Scans) aus. Da Übersetzer*innen nicht die Echtheit einer Urkunde bestätigen, können die Dokumente einfach gescannt und per E-Mail versendet werden. Es ist nicht erforderlich, Originale per Post zu schicken. Die Kopie des Originaldokuments wird dann mit der Übersetzung verbunden (mit Ösen), um die Nachprüfbarkeit sicherzustellen. Die fertige Übersetzung wird dann per Post versandt oder kann abgeholt werden.


Was ist eine Apostille und wird diese übersetzt?


Apostillen sind eine Form der internationalen Beglaubigung. Sie bestätigen die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde. Nur Regierungen und Gerichte können Apostillen erteilen. Ob Sie eine Apostille für Ihre Urkunde benötigen, sollten Sie im Vorfeld mit der zuständigen Behörde klären. Sobald die Apostille vorliegt, kann sie zusammen mit dem dazugehörigen Dokument beglaubigt übersetzt werden.


Welche Sprachen übersetze ich?


Ich biete beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen und Englischen ins Deutsche an. Als von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz ermächtigte Übersetzerin bin ich befugt, für diese Sprachen beglaubigt zu übersetzen. Obwohl ich in Rheinland-Pfalz ermächtigt wurde, sind meine Übersetzungen für Behörden und Gerichte deutschlandweit anerkannt. Mein Büro befindet sich in Mainz, wo Sie beglaubigte Übersetzungen nach Terminvereinbarung persönlich abholen können. Alternativ versende ich sie deutschlandweit und international per Post.


Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?


Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung hängen von der Anzahl der Normzeilen eines Dokuments ab. Als Grundlage dient das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), jedoch variieren die Preise je nach Fachlichkeit und Umfang der Übersetzung zwischen 1,80 € und 2,10 € pro Normzeile. Für ein individuelles Angebot senden Sie mir einfach Ihre Dokumente per E-Mail als Scan zu. Es fällt zusätzlich eine Pauschale von 15,00 € für die Beglaubigung pro Dokument an, sowie gegebenenfalls Versandkosten (ab 1,60 €).



Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?


Es lohnt sich immer, die Übersetzung frühzeitig in Auftrag zu geben. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang der Dokumente. Für ein bis drei Seiten sollten Sie mit mindestens einem Werktag rechnen. Bei Postversand kommen weitere 1-2 Werktage hinzu. Um sicherzustellen, dass Ihre Übersetzung rechtzeitig fertig wird, teilen Sie mir bei der Anfrage bitte Ihren Wunschtermin mit.


Wie bestelle ich eine beglaubigte Übersetzung?


Sie möchten Ihre Dokumente übersetzen lassen? Dann ist der einfachste Weg ist die Anfrage per E-Mail. Senden Sie mir die zu übersetzenden Dokumente als Scan und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Alternativ können Sie auch das Kontaktformular auf meiner Website nutzen – bitte beachten Sie jedoch, dass hier kein Datei-Upload möglich ist.


Noch Fragen?


Für alle weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich telefonisch unter +49 6131 1432324 oder per E-Mail an info@mkk-sprachendienste.de


Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

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